Nach dem §6 NHundG (Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden) wird die Registrierung ab dem 01.07.2013 Pflicht. Das Register wird geführt von „KSN – Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH“. 3 Wege zur Registrierung Online-Anmeldung telefonische Anmeldung schriftlich per Formular 5 / 5 ( 2 votes )