Vom 1. April bis zum 15. Juli sind in den meisten Bundesländern zusätzliche Regelungen in Kraft gesetzt zum Schutz der Jungtiere am Boden und der Vögel. Die genaue Dauer der Leinenpflicht hängt vom Bundesland ab, so hat z.B. Baden-Württemberg und einige andere Bundesländer gar keine Regelung in dieser Zeit, während andere ihren Hund noch nicht mal an der Schleppleine auslasten dürfen.
Reine Schikane?
Nein, reine Schikane sind diese Regelungen nicht, sie haben durchaus ihren Zweck. In der Brut- und Setzzeit benötigen Wildtiere besonderen Schutz um ihre Jungtiere aufzuziehen und das möglichst ohne, dass ständig ein Hund sie durch den Wald oder übers Feld hetzt.
Das Problem an dieser Regelung ist natürlich, dass unter diese Regelung auch die Hundehalter leiden müssen, deren Hunde eh immer bei ihren Besitzern bleiben und Wild nicht nachstellen. Da in manchen Bundesländern auch noch eine kurze Leine gefordert wird, ist die Auslastung des Hundes schon fraglich und wird von einigen Tierschützern daher auch kritisiert.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Hunde die mal „kurz jagen“ gehen in „gefährlichen“ Gebieten auch außerhalb der Brut- und Setzzeit angeleint gehören. Was für unsere Hunde vielleicht lustig ist, ist für die Tiere nicht nur unnötiger Stress, sondern im Winter auch eine enorme Energieverschwendung. Wir tragen Sorge dafür, dass unsere Hunde in unserem Einwirkungsbereich sind und diese nicht verlassen, sonst müssen sie durch z.B. eine Schleppleine daran gehindert werden um die Umwelt und sich selber nicht unnötig zu gefährden.
Leider gibt es hier natürlich auch wieder die schwarzen Schafe unter den Hundehaltern, denen es völlig egal ist, ob ihr Hund wildert, was dabei passieren kann und ob es Regelungen dazu gibt oder nicht. Diese Hundehalter werfen auf alle anderen ein schlechtes Licht und hilft den Hundehaltern in den betroffenen Bundesländern bestimmt nicht bei den Anstrengungen diese Regelungen, welche wie schon erwähnt nicht bundeseinheitlich sind, zu ändern.
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