Viele kennen es: Man möchte sich einen Hund bzw. Welpen anschaffen, aber ist sich nicht sicher, ob dieser vom Vermieter auch Willkommen ist. Doch die Hundehaltung in der Mietwohnung ist nicht generell verboten oder erlaub. Der BGH hat im März 2013 dazu ein Urteil gesprochen, dass viele Tierhalter freuen wird oder nicht.
Ein Urteil zu Gunsten des Hundehalters?
Im Urteil (Az. VIII ZR 168/12) stellt das generelle Verbot von Haustiere eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und ist deshalb unwirksam. Das ist allerdings kein Freibrief, sondern es soll die Verallgemeinerung verbieten. Es komme viel mehr auf den Einzelfall an. Der Vermieter soll von Fall zu Fall entscheiden. Diese Entscheidung kann aber auch zum Ungunsten der Mieter ausfallen.
Der Hund in der Wohnung
So viel zum rechtlichen Hintergrund. Die Frage, die ich mir stelle ist: Kann der Hund artgerecht gehalten werden ist der Mietwohnung? Gerade in Städten, wo die Haltung oftmals vom Vermieter verboten ist, ist eine Haltung der Hunde nicht wirklich gut möglich. Die Mietwohnungen bieten dem Hund zu wenig Auslauf. Desweiteren ist die Wohnung das Eigentum des Vermieters. Gerade zu Beginn eines Hundelebens kann schon einiges zu Bruch gehen. Teppiche können mich Urin verunreiningt werden, Laminat oder Parkett können zerkratzt werden oder die Tapete wird in Mitleidenschaft gezogen. Wenn man sich nun in die Lage des Vermieters versetzt, kann man es nachvollziehen, gerade wenn in der Vergangenheit etwas verschmutzt und beschädigt wurde, dass eine gewisse Abneigung gegen Hunde vorhanden ist.
Betrachtet man die andere Seite, finde man aber immer wieder Vermieter, die Hunde mögen, sogar eigene Hunde haben. Diese erlauben oftmals eine Tierhaltung in den eigenen “Vier-Wänden”. Auch gibt es Vermieter die sogar offene Arme habe für Hunde in der Mietwohnung haben.
Hundehaltung in Mietwohnung trotz Verbot
Sollte man das vorhaben begibt man sich wahrscheinlich weiterhin auf sehr dünnem Eis. Auch wenn das generelle Verbot nicht zulässig ist, sollte man sich immer mit dem Vermieter besprechen. Aus der Sicht des Vermieters kann es schließlich in jedem Einzelfall etwas gegen die Hundehaltung geben. Daher mein Tipp: immer mit offenen Karten spielen.
Fazit
Auch mit dem Urteil des BGH kann man nicht einfach ein Haustier bzw. einen Hund in der Mietwohnung halten. Vielmehr muss man aktiv die Kommunikation mit dem Vermieter suchen und versuchen eine Erlaubnis zu bekommen. Gerade in Ballungsgebieten haben die Vermieter eine hohe Auswahl an Mietern. Leider wird sich oft gegen den Hundehalter entschieden. Bei der Wohnungssuche sollte man mit offenen Karten spielen und gleich die Absicht der Hundehaltung in der Mietwohnung besprechen. Das kann zu einem späterem Zeitpunkt viel Ärger ersparen.
peter müller says
in „hundewohnungen“ muß nach auszug alles, was gerüche annehmen kann, ersetzt werden. tapeten und bodenbeläge, die vom abnutzungsgrad noch in annehmbaren zustand sind, betrifft das auch. sogar echtholzfurnierte bauelemente!
der hundegeruch macht die wiedervermietung unmöglich. das ist der grund, warum viele vermieter keine hunde mögen.
ist doch nachvollziehbar.